Wahlautomaten, auch Wahlgeräte, Wahlcomputer oder Wahlmaschinen genannt, sind spätestens seit den US-Präsidentschaftswahlen von 2004 sehr umstritten. Dennoch wurden damals solche Geräte auch in Deutschland eingesetzt. Dagegen richteten sich 2007 die Wahlprüfungsbeschwerde von Ulrich Wiesner, die in einem Gutachten des CCC für das Bundesverfassungsgericht Unterstützung fand, und andere Initiativen, wie z.B. eine an den Bundestag gerichtete Anti-Wahlcomputer-Petition.
Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags urteilte in seiner Stellungnahme zur oben genannten Petition über die Möglichkeit von Manipulationen:
Eine theoretisch mögliche Manipulation des Softwareprogramms
würde die Wahl lediglich sabotieren. Eine zielgerichtete Manipulation ist
kaum vorstellbar, da die Tastenbelegung erst kurz vor der Wahl festgelegt wird.
Zudem würde die Funktionsstörung im Zuge der Kontrollen erkannt werden. [...]
Da die Manipulationsgefahr nach
alledem als gering einzustufen ist und eher theoretischen Charakter hat, stellt sie aus
Sicht des Petitionsausschusses kein Hindernis für den Einsatz der Wahlcomputer
dar.
(Zitat aus dem entsprechenden Beschluss des Bundestags vom 15.11.2007)
Dass diese Einschätzung nicht stimmt, soll mit dieser Website demonstriert werden. Mit Klick auf "Start" bekommen Sie Zugriff auf den (fiktiven) Wahlautomaten. Dort können Sie zu den einzelnen Schritten Kommentare bekommen, wenn Sie die "Hintergrund-Infos" aktivieren. Mit "Home" kommen Sie zu dieser Seite hier zurück.
Nachtrag: In seinem Urteil vom 3. März 2009 (Az. 2 BvC 3/07) hat das Bundesverfassungsgericht der oben genannten Wahlprüfungsbeschwerde im Wesentlichen recht gegeben (siehe Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts). Seitdem sind Wahlgeräte in Deutschland nicht mehr zum Einsatz gekommen.